Grundsätzliches

Hinweise zur Arbeitsweise des Elternbeirates und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

So wird der Elternbeirat gewählt

Der Elternbeirat des Max-Planck-Gymnasiums München wird von den Eltern in einer Onlinewahl für zwei Jahre gewählt. Die letzte Wahl war im Herbst 2022

Die Größe des Elternbeirates hängt von der Anzahl der Schüler ab, wobei für das Max-Planck-Gymnasium die gesetzliche Höchstgrenze von 12 stimmberechtigten Mitgliedern gilt. Am MPG ist es üblich, daß alle Kandidaten nach der Wahl zu den Sitzungen eingeladen werden, mitzuarbeiten und an den Sitzungen teilzunehmen, weil sie potentielle Nachrücker für ausscheidende stimmberechtigte Mitglieder sind.

Zuständigkeiten des Elternbeirates

Der Elternbeirat ist eine Einrichtung der Schule. Er vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten bzw. der Eltern volljähriger Schüler. Wenn Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, können Sie sich an die Beiratsmitglieder bzw an die Ansprechpartner der Jahrgangsstufen wenden. Auch bei der Lösung von Problemen, die im Gespräch mit den Lehrkräften, den Stufenbetreuern, Verbindungslehrern oder der Schulleitung nicht geklärt werden können, werden wir uns bemühen, Sie zu unterstützen.

Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist der Elternbeirat laufend im Gespräch mit Schulleitung, Lehrern, Personalrat und Schülern. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern werden angenommen. Die Beratung und oft auch Entscheidung über die Problem- und Fragestellungen erfolgt in regelmäßigen Elternbeiratssitzungen. In wichtigen Fällen wird auch kurzfristig eine Sondersitzung abgehalten.

Drei gewählte Mitglieder des Elternbeirats nehmen an den Beratungen des Schulforums teil.

Weitere Mitglieder vertreten den Elternbeirat in der Arbeitsgemeinschaft der Münchner Gymnasien ARGE und in der Landeselternvereinigung der bayrischen Gymnasien (LEV eV). In beiden Organisationen wirken Vertreter des MPG-EB aktiv mit.

Zuständigkeitsbereiche im Detail

Zustimmungspflichtiger Bereich

Hier dürfen Aktionen und Änderungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Elternbeirats geschehen.

Dies sind z.B.:

  • Festsetzung unterrichtsfreier Tage
  • Einführung bestimmter neuer Lernmittel
  • bestimmte Disziplinarmaßnahmen (wenn der Elternbeirat von den Eltern dazu aufgefordert wird)
  • Schulfahrten
  • Schüleraustausch
Anhörungspflichtiger Bereich

In diesen Bereichen ist der Elternbeirat zu hören. Ob den Anregungen dann gefolgt wird oder ob andere Ansichten überwiegen, ist eine Sache des Einzelfalls. Dies sind z.B.:

  • Nachmittagsunterricht
  • Zahl der Schulaufgaben
  • Angebot an Pausenverpflegung
  • Fragen der Gesundheitspflege
Eigener Gestaltungsbereich

Auf vielen Gebieten des Schullebens hat der Elternbeirat eigene Gestaltungsmöglichkeiten, die er unabhängig von anderen wahrnehmen kann. Dazu gehören z.B.:

  • Themenbezogene Veranstaltungen und Vorträge
  • Infobriefe
  • Elternspenden: Gefördert werden hauptsächlich Projekte und Aktivitäten, für die der Aufwandsträger der Schule nicht zuständig ist oder die im Rahmen der Budgetierung nicht mehr durchführbar sind
  • Informationen für Eltern
  • Der Elternbeirat unterstützt die Klassenelternsprecher bei ihrer Aufgabe
  • Jede Jahrgangsstufe hat einen offiziellen Ansprechpartner im Elternbeirat

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