Auswertung LEV-Umfrage und Informationen zum nächsten Schuljahr

Die LEV hat die Ergebnisse ihrer Umfrage zum „Lernen zuhause“ vorgestellt, sowie daraus abgeleitet eine Pressemitteilung mit Forderungen verfasst.

Aus dem Kultusministerium haben wir Informationen zum geplanten Schulbetrieb für das kommende Schuljahr erhalten. Die wesentlichen Punkte sind:

  • Ab kommendem Schuljahr soll der Unterricht wieder im Regelbetrieb stattfinden. Dies betrifft alle Fächer, auch klassenübergreifenden Unterricht wie z.B. in Religion/Ethik.
  • Dies steht unter dem Vorbehalt, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens über die Sommerferien hinweg eine solche Praxis zulässt.
  • Die Schulen sind daher aufgefordert, sich auch für die Fälle vorzubereiten, dass es erneut zu Schichtunterricht mit geteilten Klassen bzw. zu lokalen oder flächendeckenden Schulschließungen kommt.
  • Um Lernrückstände aus dem vorhergehenden Schuljahr auszugleichen, hat der Pflichtunterricht zusammen mit anderen Maßnahmen zum Abbau der coronabedingten Unterschiede beim Lernfortschritt der Schülerinnen und Schüler Priorität vor allen übrigen schulischen Aktivitäten. So bleiben mehrtägige Schülerfahrten (wie Schüleraustausch, Studien- und Klassenfahrten) bis einschließlich Januar 2021 ausgesetzt.
  • Auch im kommenden Schuljahr erfordert der Infektionsschutz Einschränkungen in der Unterrichtsgestaltung. So soll weiterhin auf Partner- oder Gruppenarbeiten verzichtet werden ebenso wie auf die gemeinsame Nutzung von Gegenständen.
  • Die Lehrkräfte müssen zu Schuljahresbeginn ein Bild vom erreichten Lernstand der Schülerinnen und Schüler gewinnen, um darauf aufbauen zu können. Dazu müssen die Lehrkräfte noch im laufenden Schuljahr die entstandenen Lücken im Unterrichtsstoff dokumentieren und im kommenden Schuljahr eine zuverlässige Informationsweitergabe an die Lehrkräfte der jeweiligen Klassen gewährleisten.
  • Aus Sicht des Kultusministeriums soll es im kommenden Schuljahr verstärkt schulische Förderangebote zum Schließen vorhandener Lücken geben, in erster Linie für Schülerinnen und Schüler, die auf Probe in die nächste Jahrgangsstufe vorgerückt sind oder die Vorrückungserlaubnis nur knapp erreicht haben.

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