Mittlerer Schulabschluss durch Besondere Prüfung
9. Juli 2020 Hinterlasse einen Kommentar
Aufgrund der Corona Pandemie wird die Möglichkeit erweitert, den Mittleren Schulabschluss durch die Besondere Prüfung zu erwerben. Hierzu erhielten wir ein Schreiben von der LEV (Landeselternvereinigung):
Liebe Mitglieder der LEV,
es war uns ein besonderes Anliegen, den Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe, denen das Vorrücken auf Probe aufgrund von sehr schlechten Vornoten im Halbjahreszeugnis nicht erteilt wird, die Möglichkeit zu geben, den mittleren Schulabschluss durch die Besondere Prüfung zu erwerben. Das Ministerium hat jetzt im KMS V.9-BS5511.0/141/1 abweichend von & 67 Abs. 1 GSO allen Schülerinnen und Schülern ohne Vorrückungserlaubnis dies ermöglicht. Bitte weisen Sie die Eltern der 10. Jahrgangsstufe auf die Antragsmöglichkeit hin! Näheres zur Prüfung auf mebis und unter Bayern.Recht.
Mit besten Grüßen
Annette Batora M.A.