Fördermöglichkeiten im Rahmen des sog. „Bildungspakets“ für Bedürftige

Für das Bildungs- und Teilhabepaket ist das Sozialreferat fachlich zuständig, weshalb die Anträge im jeweils zuständigen Sozialbürgerhaus zu stellen sind. Neben dem schulischen Mittagessen sowie den ein- und mehrtägigen Schulausflügen gibt es noch weitere Bereiche, die vom Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden. Auf der Internetseite des Sozialreferates zum Thema Bildungspaket sind neben den weiteren Förderangeboten auch Informationen zum Antragsverfahren aufgelistet. Zudem gibt es hier auch ein Informationsfaltblatt in verschiedenen Sprachen zum Download. Die Internetseite enthält außerdem Informationen zu den Antragsvoraussetzungen für den Bezug von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Die Internetseite ist unter https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/BuT.html aufrufbar.

Rechte des Elternbeirats

Die folgende Broschüre aus dem Kultusministerium informiert über die Rechte und Aufgaben der Eltern und des Elternbeirats. Insbesondere zeigt sie den gesetzlichen Rahmen, in dem sich der Elternbeirat bewegt. Natürlich versucht der Elternbeirat durch persönliche Kontakte auch über seine gesetzlichen Möglichkeiten hinaus Einfluss zu nehmen.

Schulübergreifende Anliegen platziert der Elternbeirat bei der ARGE München (Arbeitsgemeinschaft der Elternbeiräte an den Gymnasien Münchens und Umgebung, www.arge-gymnasium.de) und bei der LEV (Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern, www.lev-gym-bayern.de).

Klicken Sie bitte auf das Bild, um die Broschüre zu öffnen.

Münchner Pateninitiative für junge Geflüchtete

Den Elternbeirat erreichte die Anfrage der Münchner Pateninitiative für junge Geflüchtete mit der Bitte um Unterstützung. Wenn Sie mehr Informationen zu dem Projekt und der Möglichkeit einer Patenschaft erhalten möchten, klicken Sie bitte auf das Bild.

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