Die späte Antwort des Ministeriums zur schulpsychologischen Betreuung
4. September 2016 Hinterlasse einen Kommentar
Am 13.03.2016 schrieb der Vorsitzende des Elternbeirats an das Bayerische Stattsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Dabei ging es um die teils dramatischen Zustände am Max-Planck-Gymnasium, was die Versorgung mit Lehrkräften in bestimmten Fächern angeht, aber auch um das Fehlen der schulpsychologischen Betreuung. Wir berichteten davon hier im Blog (siehe Beitrag vom 31.03.2016).
Es dauerte bis zum 19. August, also etwas mehr als 5 Monate, bis der Elternbeirat die unten stehende Mail erhalten hat.
Wir überlassen es Ihnen, den Gehalt der Mail und das Verständnis der Politiker für die Probleme an den Schulen zu bewerten. Wenn man dann noch die lange Zeit bedenkt, die man sich dort nimmt, um so eine Mail zu verfassen ….
Antwortmail des Staatssekretärs des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Herrn Georag Eisenreich vom 19.08.2016 auf das Schreiben des Elternbeiratsvorsitzenden:
Az. V.2-BO5210.0.Mü14.0188/2/2
St B Nr. 150
Herrn Manfred Müller
Vorsitzender des Elternbeirats des
Max-Planck-Gymnasiums München
Unterrichtsversorgung am Max-Planck-Gymnasium München
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie die Unterrichtsversorgung am Max-Planck-Gymnasium thematisieren. Im Lichte der zum neuen Schuljahr vorgesehenen personellen Veränderungen kann ich Ihnen zu Ihren Ausführungen folgende Informationen übermitteln:
1. Schulpsychologische Betreuung
Für jedes staatliche Gymnasium in Bayern ist ein Schulpsychologe zuständig. Nach aktueller Regelung erhält eine Lehrkraft für die schulpsychologische Betreuung eines Gymnasiums im Regelfall vier Anrechnungsstunden. Sofern eine Schule noch nicht oder vorübergehend nicht über einen eigenen Schulpsychologen verfügt, wird die Schule vom Schulpsychologen einer benachbarten Schule mitbetreut. Im Fall des Max-Planck-Gymnasiums wurde die Betreuung durch die Staatliche Schulberatungsstelle München übernommen, sodass die Schule weiterhin durch schulpsychologische Beratung unterstützt werden konnte. Wenn eine Schule durch die benachbarte Schule mitbetreut wird, erhält der betroffene Schulpsychologe im Regelfall acht Anrechnungsstunden.
Eine Anrechnungsstunde entspricht etwas über 100 Minuten Beratungszeit. Demnach entsprechen z. B. vier bzw. acht Anrechnungsstunden einem tatsächlichen wöchentlichen Umfang von ca. 6,66 bzw. ca. 13,33 Zeitstunden für die Beratungstätigkeit.
Beim Ausbau der schulpsychologischen Beratung wurde im Sinne einer ortsnahen Beratung stärker auf den Zuwachs an Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in Verbindung mit einem gleichzeitigen Zuwachs an Anrechnungsstunden gesetzt. Im Zeitraum vom Schuljahr 2008/2009 bis 2014/2015 ist die Anzahl der Schulpsychologen an staatlichen Gymnasien um ca. 62 % von 186 auf 302 angestiegen, die Anzahl der Anrechnungsstunden erhöhte sich um ca. 32 % von 1071 auf 1416.
Zusätzlich stellt das Staatsministerium Anrechnungsstunden für themenorientierte Beratung, z. B. bezüglich Inklusion, Krisenintervention und Lehrergesundheit zur Verfügung. So wird z. B. seit dem Schuljahr 2015/2016 eine weitere Anrechnungsstunde für diejenigen Schulpsychologen gewährt, die im Rahmen der Inklusionsberatung im Bereich Autismus-Spektrum-Störung und sozial-emotionale Entwicklung zusätzlichen Einsatz erbringen. Diese Schulpsychologen haben eine Fortbildungssequenz zur genannten Thematik an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) durchlaufen.
Dies zeigt, dass für das Staatsministerium die schulpsychologische Beratung und Betreuung eine hohe Bedeutung hat. Zum neuen Schuljahr wurde dem Max-Planck-Gymnasium als Vertretung der Lehrkraft in Elternzeit eine Studienreferendarin in der Fächerkombination Englisch und Schulpsychologie zugewiesen, sodass eine Versorgung vor Ort sichergestellt ist.
2. Wirtschaft und Recht
Im Fach Wirtschaft und Recht benötigt das Max-Planck-Gymnasium derzeit zur Abdeckung des Pflichtunterrichts insgesamt 30 Lehrerwochenstunden. Die Schule verfügte in diesem Fach über eine Stammlehrkraft, eine Studienreferendarin im Zweigschuleinsatz sowie fünf Studienreferendare im dritten Ausbildungsabschnitt. Mit dieser Personalausstattung war die Einrichtung des erforderlichen Pflichtunterrichts vollumfänglich möglich. Gleichwohl war es auch das Ziel des Staatsministeriums, dem Max-Planck-Gymnasium zur Stärkung der Fachschaft des Faches Wirtschaft und Recht zum neuen Schuljahr eine zweite Stammlehrkraft mit Fakultas Wirtschaft und Recht zuzuweisen. Ich freue mich, dass dies verwirklicht werden konnte.
3. Informatik
Die Unterrichtsversorgung im Fach Informatik konnte bereits zum Halbjahreswechsel im Februar 2016 durch die Zuweisung einer zusätzlichen Studienreferendarin verbessert werden. Die Schule verfügt zum neuen Schuljahr über drei Stammlehrkräfte mit Fakultas Informatik sowie einen Studienreferendar im Zweigschuleinsatz. Nach Auskunft der Schulleitung des Max-Planck-Gymnasiums kann der Informatikunterricht gemäß Stundentafel durchgeführt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen damit zeigen konnte, dass Ihren Anliegen nach Möglichkeit Rechnung getragen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich
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Georg Eisenreich
Staatssekretär
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
Salvatorstr. 2
80333 München
Tel.: 089/2186-2539 / Fax: -2808
E-Mail: georg.eisenreich@stmbw.bayern.de