Information für Eltern muslimischer Schülerinnen und Schüler

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Information der LEV:

Sehr geehrte Mitglieder,

folgende Informationen sind für Eltern muslimischer Schülerinnen und Schüler zu beachten:

  • Für das „Zuckerfest“, das sich an den Fastenmonat Ramadan anschließt (28. und 29. Juli 2014), kann Ihr Kind vom Unterricht befreit werden. Aus schulorganisatorischen Gründen ist es notwendig, die Schulen rechtzeitig zu informieren, ob Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter an den Feiertagen in die Schule kommt. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der Verwaltung Ihrer Schule.
  • Damit verbunden ist die Ausgabe des Jahreszeugnisses, die nicht vor dem letzten Schultag erfolgen kann. Sollte für Ihr Kind ein Schulwechsel bzw. –anmeldung anstehen (z.B. Übertritt von der 5. Klasse Mittelschule auf die Realschule oder ein Übertritt von der Realschule auf ein Gymnasium), bitten wir um Einhaltung der Fristen und rechtzeitiges Informieren an der Schule Ihres Kindes. Dies betrifft zudem die Meldung zur Nachprüfung oder die Rückmeldung zum Vorrücken auf Probe.
  • Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Ausgabe des Zeugnisses nur an Erziehungsberechtigte oder volljährige, bevollmächtigte Personen erfolgen kann. Dasselbe gilt für die Anmeldung an der neuen Schule.

 

Wir wünschen den muslimischen Familien einen gesegneten Fastenmonat!

Mit freundlichen Grüßen,

Sevgi Inal

Vorstandsmitglied

© LEV 2014

 

Über EB
Elternbeirat Max-Planck-Gymnasium München - MPG

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